Wie läuft eine Kontrolle ab?
- Aufgrund einer Entsendemeldung, eines konkreten Kontrollauftrages oder als reine Spontankontrolle befragt unser Kontrolleur einen Arbeitnehmer (Grundlage: Bestimmungen aus dem Entsendegesetz und/oder ave GAV);
- Der Arbeitgeber wird daraufhin schriftlich aufgefordert, sachdienliche Unterlagen einzureichen;
- Die eingereichten Dokumente werden der zuständigen Vollzugsstelle (PBK/Behörde…) zur weiteren Beurteilung/Bearbeitung überwiesen;
- Die Firma wird bei Bedarf seitens Vollzugsstelle wieder kontaktiert.